| Notarielle Angelegenheiten
Vollmacht
- Zur Ausstellung jeder Art von Vollmacht muss die Person, die die Vollmacht erteilen will, ihren Personalausweis und Reisepass vorlegen.
- Von der Person, die als Bevollmächtigte eingesetzt wird, müssen das Geburtsdatum, der Geburtsort und der Vorname des Vaters genannt werden; wenn der Bevollmächtigte ein Rechtsanwalt ist, müssen sein Vor- und Familienname, die Steuerbehörde sowie die Nummer, unter welcher der Rechtsanwalt geführt wird, genannt werden.
Abhängig von der Art der Vollmacht müssen zusätzlich die unten aufgelisteten Dokumente vorgelegt werden .
Kauf von Immobilien:
- Zwei Lichtbilder des Vollmachtgebers.
Verkauf von Immobilien:
- Zwei Lichtbilder des Vollmachtgebers,
- Grundbuchauszug der zu verkaufenden Immobilie (Provinz, Distrikt, Ort, Katasterbezirk-Nummer, Parzellennummer).
Erbschaft:
- Zwei Lichtbilder des Vollmachtgebers.
Verkauf von geerbten Immobilien:
- Grundbuchauszug der zu verkaufenden Immobilien (Provinz, Distrikt, Ort, Katasterbezirk-Nummer, Parzellennummer).
Bankangelegenheiten:
- Name, Zweigstelle der Bank,
- Kontonummer,
- bei Devisenkonten: zwei Lichtbilder des Vollmachtgebers,
- wenn es sich um ein Devisenkonto bei der türkischen Zentralbank handelt, der Kreditbrief,
- zwei Lichtbilder.
Scheidung:
- zwei Lichtbilder,
- Vor- und Nachname des Rechtsanwalts, die Steuerbehörde sowie die Nummer, unter der der Rechtsanwalt geführt wird.
Telefonanschluss:
- Zweigstelle der Telefonbehörde,
- Adresse, wo der Telefonanschluss gelegt wird,
- bei Verlegung des Telefonanschlusses, die Telefonnummer.
Vollmacht für Kraftfahrzeugführer:
- Fahrzeugschein,
- Vor- und Nachname der bevollmächtigten Person,
- Geburtsdatum,
- Vorname des Vaters.
Zollfreie Einfuhr:
- Durch die Ausländerbehörde ausgestellte Abmeldung,
- eine Bescheinigung der Ausländerbehörde, aus der hervorgeht, dass die "Person wegen Rückkehr in die Türkei abgemeldet ist",
- Dokument, ausgestellt von der Arbeitsstelle und vom Arbeitsamt über die Lösung des Arbeitsverhältnisses; bei Beziehen von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, eine Bescheinigung der zuständigen Behörden über die Einstellung der Zahlung dieser Leistungen,
- ein Bescheid über den Rentenanspruch von Rentnern sowie eine Bescheinigung, ausgestellt durch die Ausländerbehörde über die Rückkehr des Betreffenden in die Türkei,
- Reisepass und Personalausweis.
Vermerk!
- Wenn sich die Ehefrau/der Ehemann der Person, die in die Türkei ein Kraftfahrzeug einführen möchte, in Deutschland aufhält, wird eine Verpflichtung zur Vorlage bei der Türkischen Zentralbank ausgestellt.
- Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können von diesem Recht auf unbezahlte Einfuhr von Kraftfahrzeugen keinen Gebrauch machen.
Automobilverkauf:
- Marke und
- Modell des zum Verkauf angebotenen Automobils,
- Motor- und Fahrgestellnummer sowie amtliches Kennzeichen.
Anerkennung der Vaterschaft:
- Reisepass und Personalausweis beider Elternteile,
- Geburtsurkunde des Kindes.
Einladung, Verpflichtungsschein, Einwilligungsschein, Erklärungsurkunde:
- Reisepass und Personalausweis sowie Wohn- und Arbeitsanschrift des Einladenden,
- Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort der eingeladenen Person.
Vermerk!
- Wenn die eingeladene Person jünger als 18 Jahre ist, müssen zur Ausstellung des Einwilligungsscheins beide Elternteile zusammen erscheinen,
- wenn sich ein Elternteil in der Türkei aufhält, kann diese Person in der Türkei von einem Notar einen Einwilligungsschein ausstellen lassen.
Erbschaftsangelegenheiten:
- Dokumente, die Gegenstand der Erbschaft sind (wie Grundbuchauszug, Sparbuch usw.),
- Reisepass und Personalausweis des/der Betroffenen,
- ärztliches Attest über den Geisteszustand des/der Betroffenen,
- zwei Lichtbilder.
Schenkungsurkunde:
- Reisepass und Personalausweis,
- Dokumente, die Gegenstand einer Schenkung sind,
- Name, Titel und Anschrift der Person bzw. der Institution, die diese Schenkung erhält.
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